Walker und Dr. Miller: „Land fördert neue Ortsbücherei in Magstadt mit 1,161 Mio. Euro“
Das Land Baden-Württemberg unterstützt auch in diesem Jahr die nachhaltige Belebung der Stadt- und Ortskerne über den Investitionspakt Soziale Integration im Quartier. Mit dem erfolgreichen Programm, das Teil der Städtebauförderung des Landes ist, werden 2023 in 32 Kommunen Projekte zum Erhalt und zur Entstehung neuer Orte der Begegnung in den Ortskernen und Quartieren mit insgesamt 20 Millionen Euro gefördert.
Die Landtagsabgeordneten Thekla Walker (Grüne) und Dr. Matthias Miller (CDU) begrüßen, dass in diesem Jahr auch die Gemeinde Magstadt profitiert: „Wir freuen uns, dass Magstadt vom Land im Rahmen des Innovationspakts Soziale Integration im Quartier einen Zuschuss in Höhe von 1,161 Mio. Euro erhält. Gefördert wird damit die neue Ortsbücherei.“ Diese wird umziehen in ein umfangreich saniertes Bestandsgebäude direkt in der Magstadter Innenstadt. Die Gesamtkosten der neuen Ortsbücherei in Magstadt sollen sich auf ca. 2,6 Mio. Euro belaufen. Das Land wird somit rund 45 Prozent der Kosten übernehmen.
„Lebendige Ortskerne und Quartiere sind für die Entwicklung unserer Kommunen und unserer Gesellschaft von elementarer Bedeutung. Unserer Koalition ist es daher ein wichtiges Anliegen, die Stadt- und Ortskerne zu beleben und damit mehr Orte für Austausch und Begegnung zu schaffen. Gerade Ortsbüchereien sind dafür ein idealer Ort“, sagten die Abgeordneten Thekla Walker und Dr. Matthias Miller für den Wahlkreis Böblingen.
Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen hat den landeseigenen Investitionspakt Soziale Integration im Quartier (Landes-SIQ) erstmals 2022 aufgelegt. Er schließt an das gleichnamige Programm des Bundes an, das 2020 ausgelaufen war. Seitdem ergänzt er die Programmlandschaft der baden-württembergischen Städtebauförderung.
Ziele des Landes-SIQ sind der Erhalt und die Schaffung neuer Orte der Begegnung in den Ortskernen und Quartieren. Das kann der Neubau eines Bürgerhauses, einer Kita oder einer Bücherei sein, aber auch die Sanierung bestehender Einrichtungen oder die Verbesserung zentraler Grün- und Freiflächen.
Einen Antrag konnten Kommunen stellen, die im Städtebauförderungsprogramm des Landes aufgenommen sind. Voraussetzung ist, dass die Einrichtung in einem Gebiet der städtebaulichen Erneuerung liegt und dass die Maßnahme möglichst zügig umgesetzt wird. Die Finanzhilfen können innerhalb von vier Jahren in Anspruch genommen werden.
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