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Thekla Walker MdL

Das gestern im Landtag beschlossene neue Klimaschutzgesetz ist das weitreichendste und ambitionierteste Klimaschutzgesetz in ganz Deutschland.

Mit den gesetzlich verankerten Sektorenzielen (Verkehr, Landwirtschaft, Industrie, Gebäude, Energiewirtschaft, Abfallwirtschaft) haben wir festgelegt, was bis wann in welchem Bereich erreicht werden muss. Im „Klima-Maßnahmen-Register“ sind all unsere Maßnahmen aufgelistet und werden dort fortlaufend ergänzt und aktualisiert.

Durch den Klima-Sachverständigenrat wird anschließend einmal im Jahr überprüft, ob wir auf dem richtigen Weg sind und wo wir gegebenenfalls Anpassungen vornehmen müssen. So stellen wir sicher, dass wir die Klimaschutzziele erreichen und bis 2040 klimaneutral sind.

Maike Schmidt, die Vorsitzende des Klima-Sachverständigenrates, hat recht wenn sie sagt: „Beim Klimaschutz kann es nicht zu viel geben!“

Wie immer ist meine Rede in voller Länge hier auf meinem YouTube-Kanal abrufbar.