Projekt gegen Wohnungslosigkeit von Familien wird mit 61.325,77 Euro gefördert
Pressemitteilung vom 27.06.2023
Projekt „Ein.zu.Hause.haben“ gegen Wohnungslosigkeit von Familien des Vereins für Jugendhilfe im Landkreis Böblingen wird mit 61.325,77 Euro gefördert
Das Land fördert 21 Projekte gegen Wohnungslosigkeit von Familien mit rund 1,4 Millionen Euro – auch das Projekt „Ein.zu.Hause.haben“ des Vereins für Jugendhilfe im Landkreis Böblingen profitiert.
Die Abgeordneten Thekla Walker, Sabine Kurtz, Dr. Matthias Miller und Peter Seimer erklärten: „Wohnungslosigkeit ist eines der schlimmsten Schicksale, das eine Familie treffen kann. Mit der Wohnungslosigkeit werden Menschen vom gesellschaftlichen Leben abgeschnitten. Gerade für die Zukunftschancen der Kinder sind damit große Risiken verbunden. Deshalb ist es wichtig, die Probleme an der Wurzel zu packen und bereits frühzeitig Familien zu unterstützen, damit sie ihre Wohnungen behalten können. Das Projekt „Ein.zu.Hause.haben“ ist hierbei ein wahrer Lichtblick. Für uns ist klar: Wir lassen Familien nicht im Regen stehen.“
Wohnungslosigkeit ist für Familien mit vielen Problemen verknüpft, die oft zu einer Abwärtsspirale führen. Ohne Meldeadresse bekommen sie keine staatlichen Leistungen wie Kinder- oder Elterngeld und weniger Leistungen vom Jobcenter. Damit steht ihnen weniger Geld für die Wohnungssuche beziehungsweise Mietkosten zur Verfügung. Hinzu kommt, dass Betroffene oft kein soziales Umfeld haben, das ihnen unterstützend zur Seite steht.
Das Projekt „Ein.zu.Hause.haben“ des Vereins für Jugendhilfe im Landkreis Böblingen richtet sich an Familien, die von Wohnungslosigkeit bedroht sind. Durch aufsuchende Arbeit und bedarfsangemessene Angebote soll die Teilhabe an der Gesellschaft, die persönliche Entwicklung und die Stabilisierung des Umfelds der Kinder und Jugendlichen gefördert werden. Das Land stellt dem Projekt daher 61.325,77 Euro zur Verfügung.
Rund 36.000 Menschen waren im Januar 2022 in Baden-Württemberg wohnungslos. Das ist das Ergebnis einer Erhebung des Statistischen Bundesamtes zum Stichtag 31. Januar 2022. Die Dunkelziffer liegt vermutlich weit höher, denn es werden nur diejenigen verlässlich erfasst, die in Notunterkünften oder Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe untergebracht sind. Hier will das Land mit rund 1,4 Millionen Euro helfen. Neben Projekten zur Verhinderung von Wohnungslosigkeit, geht es auch um die Unterstützung von Familien, eine bereits eingetretene Wohnungslosigkeit schnell zu überwinden.
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