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Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha: „Hilfsangebote für wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohter Menschen sind auch in heutiger Zeit unabdingbar / Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe leisten hierbei einen wichtigen und unersetzlichen Beitrag“

Das Land Baden-Württemberg stellt auch in diesem Jahr insgesamt 1,5 Millionen Euro für die Förderung von Wohnungsloseneinrichtungen zur Verfügung. Wie Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha am Montag (31. Mai) in Stuttgart bekannt gab, unterstützt die Landesregierung in einer ersten Tranche insgesamt drei Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe mit rund 500.000 Euro. Die Einrichtungen befinden sind im Stadtkreis Ulm sowie in den Landkreisen Reutlingen und Böblingen.

„Wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen sind in einer Notlage und haben oft kein soziales Umfeld, das ihnen unterstützend zur Seite steht. Deshalb ist es mir besonders wichtig, die Hilfsangebote für diese Menschen in Baden-Württemberg insbesondere auch während der derzeitigen Corona-Pandemie weiter auszubauen und zu fördern“, so Lucha. Wohnungslosigkeit führe oft zu gesellschaftlicher Ausgrenzung und Stigmatisierung der Betroffenen. „Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe ermöglichen den Betroffenen den ersten Schritt zurück in ein normales Leben“, betonte der Sozialminister.

Gefördert werden dieses Jahr das Betreute Wohnen in Ulm mit rund 31.000 Euro und das Betreute Wohnen in Böblingen mit 48.400 Euro. Außerdem erhält die PensionPlus in Reutlingen rund 420.000 Euro an Fördermitteln.

Minister Lucha wies darauf hin, dass das Land die freiwillige Förderung von Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe wie in den vergangenen Jahren fortsetzen werde. „Wohnungslosenhilfe ist eine kommunale Pflichtaufgabe. Angesichts der angespannten Wohnungsmärkte und des zunehmenden Hilfebedarfs von Menschen in Wohnungsnotlagen ist es umso wichtiger, dass wir als Land die Kommunen und Kreise bei dieser Aufgabe nicht allein lassen“, so Lucha.

Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe seien oftmals das „letzte rettende Netz“ für wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen. Diese gelte es zu unterstützen, um diese Hilfeleistung konstant aufrecht zu erhalten und auszubauen.

Ergänzende Informationen
Das Förderprogramm Wohnungslosenhilfe 2021_1 wurde im Förderausschuss Wohnungslosenhilfe beschlossen. Diesem Gremium gehören neben Mitarbeitenden des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration auch Vertreterinnen und Vertreter der Kommunalen Landesverbände und der Verbände der Freien Wohlfahrtspflege an. Des Weiteren gehört dem Gremium ein Betroffenen-Vertreter als beratendes Mitglied an.

Gefördert werden Investitionen für Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe. Mit dem Förderprogramm sollen Impulse für die Verbesserung der Situation wohnungsloser und von Wohnungslosigkeit bedrohter Menschen gesetzt und dem Investitionsbedarf in der Wohnungslosenhilfe Rechnung getragen werden. Ziel ist ein regional bedarfsgerechter Ausbau von Beratungs-, Betreuungs-, Wohn- und Beschäftigungsangeboten. Regionale Zentren aus Fachberatung, Tagesstätte und Aufnahmehaus sollen flächendeckend zur Verfügung stehen. Der Ausbau von Angeboten für Frauen und junge Erwachsene hat eine hohe Bedeutung. Ein weiterer Aspekt der Förderung ist der zwischenzeitlich angespannte Wohnungsmarkt und der zunehmende Hilfebedarf von Menschen in Wohnungsnotlagen.