Land fördert bezahlbaren Wohnraum für Auszubildende
Pressemitteilung vom 07. Februar 2024
Das Land setzt sich für bezahlbaren Wohnraum für Auszubildende ein und initiiert das Förderprogramm „Junges Wohnen“. Die Unterstützung dient dazu, Wohnheimplätze speziell für junge Menschen in Ausbildung zu schaffen. Das gab das zuständige Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen bekannt.
„Die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum für Auszubildende ist nicht nur eine soziale Frage. Preisgünstiges Wohnen hängt auch mit der Frage zusammen, wie wir jungen Nachwuchs für unseren Wirtschaftsstandort gewinnen können“, so die Landtagsabgeordneten Thekla Walker (Grüne – Böblingen), Sabine Kurtz (CDU – Leonberg), Peter Seimer (Grüne – Leonberg) und Dr. Matthias Miller (CDU – Böblingen).
Die Initiative ist eine Ergänzung der sozialen Wohnraumförderung in Baden-Württemberg und soll die Wohnsituation von Auszubildenden verbessern. Ziel ist es, zusätzlichen und preisgünstigen Wohnraum für Auszubildende zur Verfügung zu stellen. Vorgesehen ist die Schaffung von Wohnheimplätzen.
„Es ist uns bewusst, dass bezahlbarer Wohnraum für Auszubildende eine zentrale Herausforderung darstellt. Mit dem Förderprogramm unterstützen wir nicht nur den Ausbildungsnachwuchs, sondern investieren auch in die Zukunft unserer Fachkräfte“, so die vier Abgeordneten.
Anträge können bis Ende April unter junges-wohnen@mlw.bwl.de gestellt werden, wie das Ministerium mitteilt.
Infoblock: Der Förderaufruf „Junges Wohnen“ im Überblick:
Was? Gefördert werden investive Maßnahmen zur Schaffung von Wohnheimplätzen durch Neubau oder durch Änderungs- und Erweiterungsmaßnahmen (bspw. Ausbau, Aufstockung, Umwandlung).
Für wen? Der Wohnraum ist Auszubildenden in Baden-Württemberg vorbehalten, die einen Wohnberechtigungsschein vorlegen. Die Sozialbindungsbauer beträgt 30 Jahre.
Wie? Es handelt sich um eine Projektförderung im Wege der Anteilsfinanzierung. Der Zuschuss hat eine Höhe von (voraussichtlich) bis zu 45.000 Euro je Wohnheimplatz. Für Barrierefreiheit kann ein zusätzlicher Zuschuss gewährt werden.
Bis wann? Interessierte Vorhabenträgerinnen und Vorhabenträger übermitteln ihre Interessenbekundungen bis zum 30. April 2024.
Mehr Infos: https://mlw.baden-wuerttemberg.de/de/bauen-wohnen/wohnungsbau/wohnraumfoerderung/junges-wohnen
Zum Förderaufruf: https://mlw.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-mlw/intern/Dateien/03_Bauen-Wohnen/Wohnungsbau/Wohnraumfoerderung/Foerderaufruf_Junges_Wohnen_Wohnheimplaetze_f%C3%BCr_Auszubildende.pdf
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