Image Alt

Thekla Walker MdL

Informationen zum Polizeigesetz und Bleiberecht für Flüchtlinge

Die grün-schwarze Koalition hat am 03. März ein Gesamtpaket zum Polizeigesetz und zum Bleiberecht für gut integrierte Flüchtlinge auf den Weg gebracht. Wir konnten einen guten Kompromiss mit der CDU erreichen. Über die wichtigsten Eckpunkte möchte ich Euch informieren.

Vereinbarungen zum Bleibrecht

Wir Grünen wollen Geflüchteten, die in Arbeit und gut integriert sind, eine echte Bleibeperspektive geben. Dabei wollen wir den Unternehmen, die sich für die Integration engagieren und Flüchtlinge beschäftigen, Planungs- und Rechtssicherheit geben. Unser Ziel ist, dass sich Integration lohnt. Nach langen Diskussionen mit unserem Koalitionspartner haben wir uns jetzt auf einen Kompromiss geeinigt. Weil Asylrecht Bundesrecht ist, können wir im Land nur über den Bundesrat Einfluss auf die gesetzlichen Regelungen nehmen. Gemeinsam haben wir beschlossen, eine Bunderatsinitiative zur Änderung des § 60d AufenthG auf den Weg zu bringen. Dieser Paragraph regelt, unter welchen Voraussetzungen eine Beschäftigungsduldung erteilt werden kann. Wir wollen erreichen, dass eine Anrechnungsmöglichkeit für Aufenthaltszeiten während des Asylverfahrens geschaffen wird. Von der Änderung sollen Asylbewerber in Arbeit profitieren. Die verbesserte Bleibeperspektive bietet auch Unternehmen mehr Sicherheit, die sich bei der Integration und Beschäftigung von Geflüchteten engagieren und auf deren Arbeitskraft angewiesen sind.

Darüber hinaus gibt es zusätzlich die Möglichkeit, sich an die Härtefallkommission des Landes zu wenden. Mit dieser Kommission können wir auf Landesebene in Einzelfällen Einfluss auf anstehenden Abschiebungen ausüben. Die Befassung der Härtefallkommission hat zur Folge, dass aufenthaltsbeendende Maßnahmen regelmäßig zurückzustellen sind. So können beispielsweise Abschiebungen bis zur Änderung des § 60d AufenthG verhindert werden.

Bei den in Baden-Württemberg durchgeführten Abschiebungen soll zudem stärker priorisiert werden. Diejenigen, die sich nicht in Arbeit befinden, sollen bevorzugt abgeschoben werden. Dies schützt im Umkehrschluss gut integrierte Flüchtlinge. Nach Afghanistan werden weiterhin Straftäter, Gefährder und Identitätsverweigerer abgeschoben.

Vereinbarungen zum Polizeigesetz

Wir müssen das Landespolizeigesetz in jedem Fall ändern, um es an das geltende europäische Datenschutzrecht anzupassen. Dabei stand zur Debatte, ob und wie wir das Polizeirecht darüber hinaus ändern wollen. Die CDU-Seite hatte hier viele Wünsche. Uns ist ein bürgerfreundliches Polizeigesetz mit einer guten Abwägung wichtig. Die Koalition plant nun, dass der Einsatz von Bodycams – also vom / von der Polizisten/in angekündigte Kameraufnahmen – nicht mehr nur im öffentlichen Raum, sondern auch in Innenräumen und Wohnungen zulässig ist – aber nur unter der Bedingung, dass die Nutzung der Aufnahme aus der Wohnung und dem Innenraum von einer/m Richter*in freigegeben wird. Dieser Richtervorbehalt war uns sehr wichtig. Durch den Einsatz von Bodycams werden der Polizei weitergehende Möglichkeiten, insbesondere beim Kampf gegen häusliche Gewalt, eingeräumt.
Für die Durchsuchung bei Großveranstaltungen wurde im Rahmen des bestehenden § 27 PolG eine neue Ermächtigungsgrundlage geschaffen. Dadurch bekommt die Polizei die Befugnisse, die sie benötigt, um bei besonders gefährdeten Großveranstaltungen sinnvolle Maßnahmen zur Gefahrenabwehr ergreifen zu können. Wichtig ist uns dabei, dass die zu kontrollierenden Personen sorgfältig ausgewählt werden. Die Polizei darf nur unter strengsten Verhältnismäßigkeitsmaßstäben kontrollieren. Es finden keine anlasslosen Personenfeststellungen statt. Wir haben besonders darauf Wert gelegt, dass die Neuregelung auf Demonstrationen und Versammlungen, die zurecht dem weitreichenden Schutz von Art. 8 GG unterfallen, nicht anwendbar ist.

Weitergehende von der CDU geforderte Änderungen haben wir abgelehnt, zum Beispiel beim Thema Online-Durchsuchung. Außerdem haben wir uns gegen die Schleierfahndung in Grenznähe ausgesprochen. Eine Ausweitung der polizeilichen DNA-Untersuchung und die Überwachung von Gesprächen in Wohnräumen finden nicht statt. Diese Maßnahmen wären sehr weitgehend und würden stark in die Grundrechte der Bürger eingreifen. Deswegen haben wir uns deutlich gegen sie ausgesprochen. Sie werden damit nicht Gegenstand der Neufassung sein.