24.100 Euro Förderung für Kultur im Kreis Böblingen
Mit dem Masterplan Kultur BW – Kunst trotz Abstand hat das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Öffnungsperspektiven und Unterstützung für den Kulturbetrieb in Corona-Zeiten vorgelegt. Aus dem Sonderprogramm „Kultur Sommer 2020“ erhält in dieser vierten Förderrunde der Fortepiano Konzertverein e.V. in Gärtringen 6.000 Euro für die Umsetzung des Projekts: „Frei aber einsam – Sommerkonzerte mit Werken von Beethoven, Brahms, Schubert und Chopin“. Das Theater aus dem Köfferchen in Herrenberg erhält 18.100 Euro Unterstützung für die Durchführung des Projekts „Kunst berührt“ Sommerpoesie mit Theater, Musik und Bildern. Insgesamt werden die beiden Kultureinrichtungen mit 24.100 Euro gefördert.
Dazu der Grüne Landtagsabgeordnete Dr. Bernd Murschel: „Eine schrittweise Öffnung des Kulturbetriebs wird immer wichtiger, weil gerade in dieser gesellschaftlichen Krisensituation die Kultur mit ihren Möglichkeiten und Angeboten fehlt – als Ausdruck und Ort der Reflektion, der Selbstvergewisserung, der historischen und gesellschaftlichen Verortung, der Kontaktaufnahme, der kreativen Lösungen, der Unterhaltung und Lebensfreude. Hierfür steht auch das Angebot des Theaters aus dem Köfferchen in Herrenberg in besonderer Weise.“
Hierzu ergänzt die Grüne Abgeordnete Thekla Walker: „Eine Rückkehr zum Zustand vor der Corona-Krise wird es im Kulturbereich auf absehbare Zeit nicht geben, weil der Gesundheitsschutz aller Beteiligten und des Publikums höchste Priorität genießt und die Zahl der Infektionen so gering wie möglich gehalten werden muss. Diese Balance zwischen Gesundheitsschutz und öffentlichem kulturellem Leben gilt es auszugestalten. Das Projekt des Fortepiano Konzertvereins in Gärtringen zeigt vorbildlich, wie wir es unter diesen besonderen Bedingungen schaffen können, die reiche kulturelle Landschaft in Baden-Württemberg zu erhalten.“
Zum Programm „Kultur Sommer 2020“:
„Kultur Sommer 2020“ ist ein Programm für die Kultureinrichtungen und Vereine der Breitenkultur, die in besonderer Weise von den Auswirkungen der Corona-Pandemie betroffen sind. Gefördert werden kleinere analoge Veranstaltungen und Veranstaltungsreihen, die unter Einhaltung der bestehenden Auflagen und der rechtlichen Rahmenbedingungen umgesetzt werden können. Antragsberechtigt sind Kultureinrichtungen (zum Beispiel Soziokulturelle Zentren, Theater, Orchester, Bands und Ensembles, Museen, Kinos, Clubs etc.) sowie Vereine der Breitenkultur mit Sitz in Baden-Württemberg. Gefördert werden Gagen und Honorare für das Engagement freiberuflicher Künstlerinnen und Künstler aller Sparten sowie anteilige Honorarkosten, die Vereine der Breitenkultur für Chorleiter und/oder Dirigenten zahlen.