Zur Kritik von Marc Biadacz an Winfried Hermann
Murschel und Walker: „Minister Hermann sieht zurecht Risiken für die Gäubahn beim neuen Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz (MGVG) des Bundes. Die Beschneidung von Bürgerbeteiligungsrechten führt im Zweifelsfalle sogar zu einer Verlängerung der Verfahren und damit zu einer unerwünschten Verzögerung der Gäubahn. Wir halten fest: Herr Biadacz liegt völlig falsch.“
Der CDU-Bundestagsabgeordnete Marc Biadacz erklärte, der Gäubahnausbau würde durch die Nichtaufnahme in die neue Planungsbeschleunigung des Bundes ausgebremst werden.
Hierzu die Grünen Landtagsabgeordneten Dr. Bernd Murschel und Thekla Walker:
„Der Verkehrsminister hat zurecht deutlich Position gegen das juristisch bedenkliche MGVG Stellung bezogen. Unter anderem, weil es eine starke Beschneidung von Bürgerbeteiligungsrechten vorsieht und vermutlich grundgesetz- und europarechtswidrig ist. Winfried Hermann steht mit seinen Bedenken nicht allein: Auch der Umwelt-, der Rechts sowie der Innenausschuss des Bundesrats haben erhebliche Bedenken geltend gemacht.
Rechtsunsicherheiten des Gesetzes und zu befürchtende langwierige Klageverfahren können dazu führen, dass die Realisierungszeiträume der im MGVG aufgenommenen Projekte sogar noch verlängert werden. Das wollen wir Grüne beim Ausbau der Gäubahn unbedingt verhindern!
Die Realisierung des Ausbaus der Gäubahn-Strecke Stuttgart-Zürich wird definitiv nicht durch überlange Genehmigungs- oder gar Klageverfahren behindert. Im Gegenteil gibt es für den Abschnitt Horb-Neckarhausen bereits seit zwei Jahren Baurecht. Hier muss die DB einfach nur anfangen zu bauen. Auf weiteren Abschnitten fehlen Entscheidungen der DB bzw. des Bundes, unter welchen Prämissen (Reisezeit, Neigetechnik) geplant werden soll. Für diese Entscheidungen braucht es also kein Gesetz, welches Bürgerrechte und Europarecht aushebelt, sondern entschlossenes Handeln in Berlin.“