Image Alt

Thekla Walker MdL

Portrait Thekla Walker MdL

Sehr geehrte Damen und Herren,

gestern fand ein weiteres Gespräch der Ministerpräsident*innen und der Kanzlerin statt. Ich möchte Sie kurz darüber informieren, welche Veränderungen es in Baden-Württemberg geben wird.

Beschlüsse:
• Kontaktbeschränkungen werden bis zum 5. Juni verlängert: Mindestabstand von 1,5 m, Alltagsmasken-Pflicht beim Einkaufen und im ÖPNV sowie die Kontaktbeschränkungen wurden bis zum 5. Juni verlängert. Jedoch darf man künftig auch mit Personen eines weiteren Haushalts in der Öffentlichkeit unterwegs sein.

• Umgang mit regionalen/lokalen Hotspots: Neue Infektionsherde müssen schnell erkannt und eingedämmt werden. Hierfür wurde ein Konzept zur lokalen Eindämmung erstellt.
Wenn ein Landkreis innerhalb von sieben Tagen mehr als 50 Neu-Infektionen auf 100 000 Einwohner zu verzeichnen hat, die nicht an einem klar begrenzten Ort (bspw. Altenheim) auftreten, müssen regional Beschränkungen eingeführt werden.

• Weitere Öffnungsschritte Schule/Kita
o bei Schulen: Der Unterricht für alle Schüler*innen soll schrittweise wieder aufgenommen werden. Ziel ist es, dass abhängig vom Infektionsgeschehen alle Schüler*innen vor den Sommerferien tage- oder wochenweise die Schule wieder besuchen können. Die vierten Klassen starten voraussichtlich am 18. Mai.
o bei der Kinderbetreuung: Ab dem 18. Mai soll die Betreuung an den Kitas in Richtung eines reduzierten Regelbetriebs in Absprache mit den Trägern schrittweise auf bis zu 50 Prozent der Kinder ausgeweitet werden. So sollen die Abstandsgebote mit halben Gruppengrößen (z. B. rollierend) gewahrt, Eltern aber weiter entlastet und den Kindern ein Stück Normalität zurückgegeben werden. Die Details werden derzeit noch zwischen Ministerium und den Trägern in abgestimmt. Über weitergehende Öffnungen wird entschieden, sobald Mitte Mai die Ergebnisse der Kinder-Studie vorliegen. Zu Kinderbetreuung sind also noch wichtige Fragen offen.

• Öffnung aller Geschäfte mit mehr als 800 qm: Hier gelten strenge Regeln, um zu viele Menschen oder Warteschlangen zu vermeiden.

• Besuch in Pflegeheimen, Krankenhäusern oder Behinderteneinrichtungen: Regelmäßiger Besuch durch eine ausgewählte Person. Hierdurch soll das Infektionsrisiko minimiert werden.

Für all diese Maßnahmen gelten strenge Hygienevorgaben. Weiterhin wird nach dem Prinzip der Umsicht und Vorsicht gehandelt, um den Schutz der Gesundheit der Menschen als oberstes Ziel zu erhalten.

Darüber hinaus wurde heute auch ein Ampel-System/Corona Stufenplan vorgestellt. Damit soll nach klar nachvollziehbaren Kriterien die schrittweise Öffnung nach und nach erfolgen.

Ab dem 11. Mai (Stufe 1, hellgrün): Sport unter freiem Himmel und ohne Körperkontakt soll ab Montag bereits wieder erlaubt sein.
Freiluft-Sportanlagen wie Golf- oder Tennisplätze, aber auch Reitanlagen und Hundeschulen dürfen dann wieder öffnen. Gleiches gilt für Fahrschulen, Sportboothäfen und den Luftsport. Auch Sonnenstudios, Massage-, Kosmetik- und Nagelstudios sollen dann wieder öffnen können. Im Freizeitbereich können Spielbanken ohne gastronomische Angebote wieder den Betrieb aufnehmen. Musikschulen dürfen mit Einschränkungen wieder loslegen. Das Besuchsverbot in Krankenhäusern wird gelockert.

Vor Pfingsten (Stufe 2, gelb): Vor Pfingsten sollen dann die Viertklässler wieder in die Schulen zurückkehren. Die Außengastronomie und Campingplätze werden ebenso geöffnet. Auch kontaktarme Ausflugsziele wie Fahrrad- und Bootsverleihe sollen vor Pfingsten in Baden-Württemberg wieder erlaubt sein.
Vor Pfingsten (Stufe 3, gelb): Sollte die Infektionsrate stabil bleiben, wären vor Pfingsten noch Öffnungen möglich im Innenbereich von Speisewirtschaften und in den Schulen.

Ab Pfingsten (Stufe 4, orange): Hotels dürfen zu touristischen Zwecken wieder öffnen. Dasselbe gilt für Besucherzentren, Freizeitparks, Fitnessstudios, Tanzschulen, Kletterhallen, Indoorsporthallen und Indoorspielplätze. Spaß- und Freizeitbäder sollen nur für Schwimmkurse und -unterricht wieder öffnen dürfen.

Aktuell noch nicht abschätzbar (Stufe 5, rot): In diese Stufe fallen die Bereiche des Alltags mit der größten Infektionsgefahr. Für die gibt es noch keine konkrete Öffnungsperspektive.
Hygienekonzepte werden in diesen Bereichen derzeit erarbeitet beziehungsweise geprüft. Die Stufe 5 umfasst Großveranstaltungen wie Messen, Kongresse, Volksfeste und Sportveranstaltungen. Auch für den Innenbereich von Kneipen und Bars gibt es noch keine Lockerungspläne. Gleiches gilt für Saunen und Wellnessbereiche und die Kultur:
Theater, Schauspiel, Ballett, Konzerte, Oper, Kino, Musikfestivals, Film-, Theater- und Musikfestivals sowie Diskotheken müssen noch warten.

Genauere Informationen hierzu findet Ihr unter: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/alle-meldungen/meldung/pid/fahrplan-zur-schrittweisen-lockerung-der-corona-beschraenkungen/

All diese Lockerungen stehen immer unter dem Vorbehalt der Infektionslage. Die Pandemie ist noch lange nicht an ihrem Ende. Wenn die Infektionszahlen weiter niedrig bleiben oder sinken, können wir vorsichtig weitere Bereiche öffnen. Wenn die Zahlen wieder steigen sollten, werden wir wieder stärker einschränken müssen.

Mit freundlichen Grüßen

 

Thekla Walker MdL