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Thekla Walker MdL

Wir befinden uns in einer Ausnahmesituation. Weltweit und bei uns in Baden-Württemberg verbreitet sich das Coronavirus sehr schnell. Deshalb wir müssen nun für eine begrenzte Zeit anders leben als sonst. Es ist richtig und wichtig, dass wir Schulen und Kitas nun geschlossen haben, dass Veranstaltungen entfallen und wir unser soziales Leben weitgehend herunterfahren. Die Landesregierung verschärft infektionsschützende Maßnahmen entlang der Vereinbarungen von Bund und Ländern.

 

Es gelten u.a. folgende Regelungen:

 

Offen bleiben:

  • Einzelhandel für Lebensmittel,
  • Wochenmärkte,
  • Abhol- und Lieferdienste,
  • Getränkemärkte,
  • Apotheken,
  • Sanitätshäuser,
  • Drogerien,
  • Tankstellen,
  • Banken und Sparkassen,
  • Poststellen,
  • Frisöre, Reinigungen, Waschsalons,
  • der Zeitungsverkauf,
  • Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte sowie der Großhandel
  • Hofläden und Raiffeisenmärkte

 

Diese Verkaufsstellen können jetzt auch am Sonntag und Feiertag geöffnet werden.

 

Alle weiteren Verkaufsstellen des Einzelhandels, die nicht zu den oben genannten Einrichtungen gehören, werden geschlossen.

 

Gaststätten: Der Betrieb von Gaststätten wird grundsätzlich untersagt. Vom Verbot ausgenommen sind allerdings Gaststätten, die Speisen und Getränke anbieten sowie Mensen, wenn sichergestellt ist, dass

  • die Plätze für die Gäste so angeordnet werden, dass ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen den Tischen gewährleistet ist,
  • Stehplätze so gestaltet sind, dass ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen den Gästen gewährleistet ist und
  • die Gaststätten dürfen frühestens ab sechs Uhr geöffnet und müssen spätestens ab 18 Uhr geschlossen werden.

 

Der Betrieb folgender Einrichtungen wird untersagt:

  • Kultureinrichtungen jeglicher Art, insbesondere Museen, Theater, Schauspielhäuser, Freilichttheater,
  • Bildungseinrichtungen jeglicher Art, insbesondere Akademien und Fortbildungseinrichtungen, Volkhochschulen, Kinos,
  • Schwimm- und Hallenbäder, Thermal- und Spaßbäder, Saunen,
  • alle öffentlichen und privaten Sportanlagen und Sportstätten, insbesondere Fitnessstudios, und ähnliche Einrichtungen,
  • Volkshochschulen und Jugendhäuser,
  • öffentliche Bibliotheken,
  • Vergnügungsstätten, insbesondere Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen
  • Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen
  • Eisdielen, Bars, Shisha-Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen,
  • Messen, Ausstellungen, Freizeit- und Tierparks sowie Anbieter von Freizeitaktivitäten (auch außerhalb geschlossener Räume), Spezialmärkte
  • Öffentliche Spiel- und Bolzplätze.

 

 

Veranstaltungen: Untersagt sind Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie Angebote von Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich sowie Reisebusreisen. Untersagt sind Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften. Auch alle sonstigen Veranstaltungen sind untersagt.

 

 

Ständig aktuelle Informationen gibt es auf der Homepage des Sozialministeriums unter: https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/

 

Es ist wichtig, dass wir alle mithelfen, die Verbreitung des Virus zu verlangsamen. Bitte denken Sie an die Menschen, die im Moment nicht so gesund und stark sind und auf unsere Hilfe und Solidarität angewiesen sind.