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Thekla Walker MdL

Mit einem umfassenden Maßnahmenpaket hat die Fraktion GRÜNE im Landtag heute die Grundlage gelegt, um die wirtschaftlichen Folgen für die Corona Krise abzufedern. Baden-Württemberg hat die Mittel und Instrumente dazu. Wir werden diese nutzen und alles was notwendig und möglich ist tun, um unsere Mittel – in Ergänzung zu den Maßnahmen des Bundes – bestmöglich und zielgerichtet einzusetzen.

 

Folgende Bausteine umfassen unsere Beschlüsse:

1. Feststellung einer Naturkatastrophe: Wir haben die Corona-Epidemie als Naturkatastrophe für Baden-Württemberg bewertet (nach § 18, Absatz 6 LHO). Das gibt uns die Flexibilität von den Vorgaben der Schuldenbremse abzuweichen. Genau für einen solchen Notfall haben wir die Ausnahmekomponente in der Landeshaushaltsordnung verankert. Das zahlt sich jetzt aus!

 

2. Rückgriff auf Haushaltspuffer: Wir haben einen Nachtragshaushalt beschlossen und finanzieren über die Rücklagen im Doppelhaushalt 2020/21 dringend notwendige Maßnahmen zur gesundheitlichen Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie und erste notwendige Maßnahmen zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Folgen. Die Rücklage für Haushaltsrisiken beträgt 1,5 Milliarden Euro.

 

3. Kreditermächtigung: Zur weiteren Bewältigung dieser Naturkatastrophe haben wir interfraktionell ein Gesetz zur Aufnahme von Krediten bis zu einer Höhe von 5 Mrd. Euro beschlossen. Die aufgenommenen Kredite sind in einem Zeitraum von zehn Jahren, beginnend ab dem Haushaltsjahr 2024, zu tilgen.

 

4. Bürgschaftsrahmen: Wir vereinfachen und stärken die Rahmenbedingungen für Bürgschaften zur Unterstützung der von der Krise betroffenen Unternehmen: Wir erhöhen die Bürgschaftsquote von aktuell 50% auf 80% (Bürgschaften der Bürgschaftsbank, L-Bank und Landesbürgschaften) und wir setzen den Bürgschaftsrahmen des Landes von aktuell 200 Mio. € auf 1 Mrd. € herauf. Bürgschaftsbanken können künftig Bürgschaften bis zu 250.000 Euro in eigener Kompetenz entscheiden, um damit ein noch schnelleres Krisenmanagement zu ermöglichen.

 

Weitere Maßnahmen der Landesregierung:

Härtefallfonds: Über ein Sofortprogramm werden wir insbesondere kleinen und mittelständischen Unternehmen, Solo-Selbständigen, Kulturschaffenden und Gastronomen mit Soforthilfen, die durch die Corona-Krise in eine existenzbedrohliche wirtschaftliche Schieflage oder in massive Liquiditätsengpässe geraten sind, unter die Arme greifen. Ihnen muss rasch und unbürokratisch geholfen werden, auch mit einmaligen Direktzuschüssen. Mit dem branchenoffenen Fonds sollen Selbstständige und mittelständische Unternehmen bis 50 Beschäftigte bei der Abdeckung ihres dringenden und kurzfristigen Finanzbedarfs unterstützt werden. Dabei sollen je nach Einzelfall Mittel in Höhe von zwischen 5.000 und 15.000 Euro fließen.

 

5. Steuerliche Erleichterungen: Das Bundesfinanzministerium hat zusammen mit den Landesfinanzministerien steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung von Unternehmen beschlossen, die von der Ausbreitung des Virus betroffen sind: Wer sich Steuern stunden lässt, zahlt keine Zinsen und muss auch keine Vollstreckung fürchten. Das gilt für die Einkommensteuer, Körperschaftssteuer und die Umsatzsteuer. Säumniszuschläge werden ebenfalls erlassen. Stundungen der Gewerbesteuer werden von der jeweiligen Gemeinde bearbeitet. Die Ministerin empfahl Unternehmerinnen und Unternehmern, sich direkt an das zuständige Finanzamt zu wenden. Da Besuche nicht möglich sind und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter möglichst von zu Hause arbeiten, sind digitale oder telefonische Wege einfacher und schneller.

Das Formular ist nun auch auf der zentralen Homepage der Finanzämter BadenWürttemberg hier abrufbar.

6. Beteiligungsfonds: Mit einem Beteiligungsfonds der L-Bank in Höhe von einer Milliarde Euro soll das Eigenkapital von an sich gesunden, angesichts der Krise aber in Not geratenen, systemrelevanten Unternehmen gestärkt werden, sodass diese wieder liquide und kreditwürdig werden und so die Krise überstehen.

 

7. Krisenberatungsprogramm: Insbesondere Selbstständige und Mittelständler sollen umfassend begleitet und mit zusätzlichen Online-Beratungsleistungen zur Corona-Soforthilfe, zur Liquiditätsplanung und zu weiteren Hilfsmaßnahmen unterstützt werden.

 

Weitergehende Infos finden Betroffene hier:

• Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau hat Informationen zu den Auswirkungen des Coronavirus auf ihrer Homepage zusammengestellt. 

 

• Eine Zusammenfassung der Hilfsangebote der L-Bank bei Corona-bedingten wirtschaftlichen Schwierigkeiten können auf der Seite der L-Bank abgerufen werden.

 

• Informationen zu den Unterstützungsangeboten der KfW finden Unternehmerinnen und Unternehmer unter nachfolgendem Link auf der Homepage der KfW.

 

• Auch das Bundeswirtschaftsministerium informiert umfassend auf seiner Homepage zu Auswirkungen des Coronavirus: Informationen und Unterstützung für Unternehmen.