Gesetz für mehr Artenvielfalt ist fast am Ziel
Ein geplantes Gesetz zur Rettung von Bienen und Artenvielfalt nimmt im Parlament weiter Form an: Die grün-schwarze Koalition hat am Donnerstag im Landtag nun einen entscheidenden Schritt für mehr Natur- und Umweltschutz in Baden-Württemberg unternommen.
Nach längerer Debatte hatten sich die Landesregierung und der Trägerkreis des Volksbegehrens – von Naturschutzverbänden bis zu Landnutzungsverbänden – zur Weiterentwicklung von „Rettet die Biene“ verständigt. Jetzt wurde ein entsprechender Gesetzentwurf für mehr biologische Vielfalt am Donnerstag in den Landtag in Stuttgart eingebracht und dort von den Fraktionen umfassend diskutiert.
„Mit einem Gesetz für mehr Artenvielfalt im eigenen Garten, im öffentlichen Raum und in der Landwirtschaft sind wir auf der Zielgeraden“, sagt der Leonberger Landtagsabgeordnete der Grünen, Dr. Bernd Murschel.
„Eine intakte Natur ist uns Grünen ein wichtiges Anliegen. Wir setzen uns deshalb dafür ein, dass es auch in Zukunft genügend Vögel, Bienen und Insekten in unseren Gärten und auf unseren Feldern gibt,“ so Thekla Walker, Abgeordnete für Böblingen.
Und weiter: „Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf stärken wir den Arten- und Naturschutz in Baden-Württemberg und setzen bundesweit Standards. Gleichzeitig schaffen wir der Landwirtschaft eine Zukunftsperspektive.“
Wenn das Gesetz vom Landtag verabschiedet wird, wirkt es sich in Stadt und Land gleichermaßen aus. Innerhalb der Städte und Gemeinden sollen zum Beispiel Schottergärten in Zukunft verboten werden. Die Lichtverschmutzung durch Beleuchtung im Außenbereich wird reduziert. Garten- und Parkflächen der öffentlichen Hand sollen künftig insektenfreundlich gepflegt und der Einsatz chemischsynthetischer Pflanzenschutzmittel in Privatgärten in besonders sensiblen Gebieten untersagt werden.
Im ländlichen Raum greift das Gesetz vor allem darin, dass der Anteil des Ökolandbaus bis 2030 auf 40 Prozent anwachsen soll und auf Landesflächen der biologische Anbau vorgezogen wird. „Eine herausragende Bedeutung hat die vorgesehene Reduzierung des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln auf 40 bis 50 Prozent der Gesamtmenge,“ so der Agrarwissenschaftler und umweltpolitische Sprecher der Fraktion Murschel.
Ab 1. Januar 2022 ist der Einsatz aller Pestizide in Naturschutzgebieten verboten. Auf landeseigenen öffentlichen Grünflächen sollen zudem künftig keine chemischsynthetischen Pflanzenschutzmittel mehr eingesetzt werden. Das Land will einen landesweiten Biotopverbund auf 15 Prozent der Landesfläche bis 2030 aufbauen. Außerdem werden Streuobstbestände ab einer Größe von 1500 Quadratmeter – was etwa der Größe eines „schwäbischen Stückles“ entspricht – künftig strenger geschützt sein.
Seit dem Start der grüngeführten Landesregierung stehen Natur- und Artenschutz ganz oben auf der politischen Agenda: Das Land unterstützt mit dem Sonderprogramm Biologische Vielfalt (18 Millionen Euro jährlich) die Artenvielfalt. Parallel haben sich seither die biologisch bewirtschafteten Flächen im Land verdoppelt und die Mittel für Naturschutz verdreifacht.
„Auch im Haushalt haben wir die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Umsetzung der Eckpunkte geschaffen“, sagt Thekla Walker, die auch als finanzpolitische
Sprecherin fungiert. Zusätzlich zu den regulär im Haushalt vorgesehenen Mittel zur Stärkung des Natur- und Artenschutzes hat die Landesregierung weitere Mittel in Höhe von über 60 Millionen Euro im Doppelhaushalt 2020/2021 bereitgestellt. Diese Mittel dienen unter anderem dem Ausbau des Biotopverbunds, der Pflege von Streuobstbeständen, der Investitionsförderung in der Landwirtschaft, der Umsetzung des Aktionsplans „Bio aus Baden-Württemberg“, oder umfangreichen Beratungsangeboten in den Bereichen Pflanzenschutz und Ökolandbau.
Hintergrundinformation: Nach der ersten Beratung wird der Gesetzentwurf zur „Änderung des Naturschutzgesetzes und des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz“ (Drucksache 16/8272) an den Landwirtschafts- und an den Umweltausschuss überwiesen. Die Ausschüsse tagen zu dem Entwurf jeweils am 15. und 16. Juli im Landtag von BadenWürttemberg. Nachdem sich die Ausschüsse damit befasst haben, wird der Gesetzentwurf zur zweiten Lesung an das Parlament überwiesen und soll dort noch vor der Sommerpause verabschiedet werden.