Corona-Soforthilfen für Kleinunternehmen und Solo-Selbstständige sind auf dem Weg
„Die grün-geführte Landesregierung greift Klein-Unternehmen und Solo-Selbstständigen mit bis zu 30 000 Euro unter die Arme“, erklären die Grünen-Abgeordneten Dr. Bernd Murschel und Thekla Walker. Das Kabinett habe die Hilfe am Sonntagabend frei gegeben, die genauen Konditionen seien jetzt geregelt. Anträge können demnach von diesem Mittwoch an (25. März) bei den jeweiligen Kammern gestellt werden. Die L-Bank zahlt das Geld aus.
„Es ist uns wichtig, mit diesem Soforthilfeprogramm schnell, zielgerichtet und wirkungsvoll zu helfen“, betont Thekla Walker, finanzpolitische Sprecherin der Grünen Landtagsfraktion. Mit dem Geld solle den Solo-Selbstständigen, Unternehmen und Angehörigen der Freien Berufe eine finanzielle Soforthilfe gewährt werden, die unmittelbar infolge der Corona-Pandemie wirtschaftlich betroffen seien. Dr. Bernd Murschel: „Wir wollen deren wirtschaftliche Existenz sichern und Liquiditätsengpässe kompensieren.“
„Solo-Selbstständige und Firmen mit bis zu fünf Beschäftigten sollen laut Vorlage einmalig bis zu 9000 Euro erhalten können, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Für Firmen mit bis zu zehn Beschäftigten gibt es maximal 15 000 Euro, Betriebe mit bis zu 50 Beschäftigten sollen bis zu 30 000 Euro bekommen können“, sagt die beiden Landtagsabgeordneten aus dem Kreis Böblingen.
Thekla Walker betont, der grün-geführten Landesregierung sei die Ausnahmesituation der Soloselbstständigen und Kleinunternehmen bewusst: Es gebe Nachfrage- und Produktionsausfälle, Stornierungswellen, Honorarausfälle, massive Umsatzeinbußen und Gewinneinbrüche. „Dies ist für zahlreiche Solo-Selbstständige, Unternehmen und Angehörige der Freien Berufe existenzbedrohlich geworden.“ Deshalb schaffe Baden-Württemberg diese mit der Bundeskulisse operativ verzahnte Förderkulisse.
„Der jetzt vorliegende Programmentwurf für einen einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss dient der Liquiditätsüberbrückung zunächst für drei Monate“, so Dr. Bernd Murschel. In Abhängigkeit vom weiteren Verlauf der Krise könnten anschließend die Liquidität und Existenz der Unternehmen und der Angehörigen der Freien Berufe langfristig durch eine Zuwendung mit Rückzahlungsvorbehalt langfristig gesichert werden.
Weitere allgemeine Informationen zur aktuellen Corona-Verordnung:
https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse-und-oeffentlichkeitsarbeit/pressemitteilung/pid/landesregierung-beschliesst-massnahmen-gegen-die-ausbreitung-des-coronavirus-27/