Thekla Walker: Alternativmethoden müssen den Tierversuchen vorgezogen werden
Die tierschutzpolitische Sprecherin der Landtagsgrünen Thekla Walker freut sich, dass mit der von den Regierungsfraktionen freigegebenen Novelle des Landeshochschulgesetzes auch der Tierschutz gestärkt wird. Insbesondere geht es um eine Regelung zu Tierversuchen im Studium, für die die Grüne Fraktion lange gekämpft hat. Thekla Walker: „Unsere Hochschulen in Baden-Württemberg haben jetzt die Aufgabe, Tierversuche zu vermeiden und Alternativmethoden anzuwenden.“
Mit der Novelle erhalten Hochschulen – entsprechend dem in Grundgesetz und Landesverfassung verankerten Staatsziel Tierschutz – den Auftrag, Tiere als Lebewesen und Mitgeschöpfe zu achten und zu schützen. Sie werden insbesondere dazu verpflichtet, dieses Ziel in der Lehre zu beachten, unter anderem bei der Erstellung von Studien- und Prüfungsordnungen. Thekla Walker: „Das heißt konkret: Es dürfen keine Tiere für die Lehre getötet werden, sofern gleichwertige Lehrmethoden und -materialien wie etwa Computersimulationen zur Verfügung stehen und die angestrebte Berufsbefähigung dies zulässt.“
Thekla Walker betont den großen Vorteil der Neuregelung für die Studierenden. In den Fächern Biologie, Tiermedizin und Medizin ist sogenannter „Tierverbrauch“ im Studium Alltag. Das bedeutet, dass Tiere zu Zwecken der universitären Lehre getötet werden, damit Studierende an ihnen Fähigkeiten erlernen können (etwa Sezieren, Präparieren, Aufbau von Organen verstehen lernen). Bisher war es so, dass Studierende an baden-württembergischen Hochschulen, die aus Gewissensgründen nicht an solchen Lehrveranstaltungen teilnehmen wollten, keine Möglichkeit hatten, alternative Leistungsnachweise zu erbringen. Sie konnten ihr Studium dadurch nicht erfolgreich absolvieren. Thekla Walker: „Wir schaffen nun die Möglichkeit, dass Studierende alternative Leistungsnachweise erbringen können.“
Andere Bundesländer kennen in ihren Hochschulgesetzen solche Regelungen schon seit Jahren. Thekla Walker: „Wir ziehen nun nach – und beschließen zugleich eine weitergehende Regelung. Denn wir schaffen nicht nur Ausnahmeregelungen für Studierende, die den Tierverbrauch verweigern. Sondern wir fördern damit auch den Einsatz von Alternativmethoden in der Lehre generell.“
Mit der Novelle setzt die grün-geführte Landesregierung laut Walker eine zentrale Forderung der Tierschutzverbände an die Landesregierung und eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag um.