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Thekla Walker MdL

Im November 2015 entschied das Oberverwaltungsgericht Magdeburg über die Beschaffenheit und Breite von Kastenständen in Deckzentren der Sauenhaltung. Ein Jahr später bestätigt das Bundesverwaltungsgericht das Urteil, wonach Kastenstände für Schweine so breit sein müssen, dass das Tier im Liegen Kopf und Beine in Seitenlage ungehindert und verletzungsfrei ausstrecken können muss (BVerwG 3 B 11.16) – die Umsetzung muss deutschlandweit geschehen. In der Praxis hat sich trotz des verbindlichen Urteils kaum etwas geändert, sodass die Bewegungsfreiheit der Sauen weiterhin eingeschränkt und nicht artgerecht ist. Durch die Kleine Anfrage soll die Situation in Baden-Württemberg evaluiert und geprüft sowie Position und Pläne der Landesregierung ermittelt werden.

Antwort MLR kleine Anfrage Kastenstände

 

Foto: https://www.tierschutzbuero.de/keine-kastenstaende-mehr-in-deutschen-staellen/