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Thekla Walker MdL

Heute hat das Bundesverwaltungsgericht darüber entschieden, dass das millionenfache Töten von männlichen Küken in der Legehennenzucht weiterhin rechtens ist. Das Gericht in Leipzig urteilte, dass das Verfahren vorerst erlaubt bleibt, bis alternative Methoden zur Geschlechtsbestimmung eingeführt werden.

Thekla Walker, direkt gewählte Landtagsabgeordnete des Wahlkreises 05 Böblingen sowie tierschutz- und finanzpolitische Sprecherin der Grünen kritisiert dies scharf: „Das heutige Grundsatzurteil ist enttäuschend. Der Profit der Massentierhaltung wird mit diesem Urteil über den Tierschutz gestellt – das bedauere ich.“

In Deutschland werden jährlich rund 45 Millionen männliche Küken aus Gründen der Unwirtschaftlichkeit geschreddert. Anders als Legehennen eignen sich ihre Söhne weder zum Eierlegen noch zu Mastzwecken, da sie kaum Fleisch anlegen. Aus diesem Grund werden sie kurz nach der Geburt getötet. Im wahrsten Sinne geschreddert – und anschließend verfüttert oder zu Tiermehl verarbeitet.

2013 verabschiedete die damalige rot-grüne Landesregierung in Nordrhein-Westfalen schon einen Erlass, nach welchem den Brütereien in NRW Kükenschreddern untersagt wurde, da die Praxis gegen das Tierschutzgesetz verstoße. Denn in §1 des Tierschutzgesetzes heißt es: „Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen“. Hiergegen klagten einige Betriebe und erhielten recht: Die Interessen der Agrarwirtschaft wurden den Grundsätzen des Tierwohls übergeordnet und dienten somit als „vernünftiger Grund“.

„Für uns Grüne stellte es einen Meilenstein dar, den Tierschutz im Grundgesetz verankert zu haben. Dass Küken in einem so innovativen Land wie Deutschland heute noch immer geschreddert werden, empfinde ich als höchst verwerflich“, so Walker weiter. „Wirtschaftlichkeit und Geld können nicht als Ausrede dienen, frisch geschlüpfte Küken zu töten. Das ist grausam und muss enden. Als Finanzfachfrau sind mir schwarze Zahlen wichtig! Aber das geht auch mit grünen Ideen.“

Walker spielt hier auf alternative Verfahren an, die es durchaus schon gibt und bis zu deren Einführung das Gericht die Fortsetzung der Praxis erlaubt. Methoden, die das Geschlecht des Kükens im ungebrüteten Ei erkennen, sind jedoch bereits zuverlässig. Das männliche Ei kann auf diese Weise aussortiert und im Einzelhandel angeboten werden, wie es mittlerweile in einigen Supermärkten geschieht.

Ob dieses Urteil anderen großen Themen der Massentierhaltung (bspw. betäubungslose Ferkelkastration, Schnabelamputation von Geflügel) den Rücken stärkt, bleibt nun abzuwarten.

 

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