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Thekla Walker MdL

Pressemitteilung
Recht auf öffentliche Stellungnahme und Mitbestimmung der Studierenden bleibt ohne Einschränkung erhalten

Thekla Walker MdL: Es ist wichtig und notwendig, dass sich Studierenden aktiv in soziale, wirtschaftliche und kulturellen Fragen einbringen – auch über hochschulpolitische Fragen hinaus
Mit der Wiedereinführung der Verfassten Studierendenschaften im Jahr 2012 haben wir den Studierenden im Land eine starke Stimme gegeben. Uns war und ist besonders wichtig, dass die Studierendenschaft insbesondere auch gegenüber der Öffentlichkeit Stellung nehmen kann. Dieses Recht ist in Paragraph 65 (3) des Landeshochschulgesetzes angelegt und bleibt ohne Einschränkung erhalten. Es ist wichtig und notwendig, dass sich die Studierenden aktiv in soziale, wirtschaftliche und kulturellen Fragen einbringen – auch über hochschulpolitische Fragen hinaus. Es geht in der neuen Fassung gerade darum, dass die Mitbestimmung der Studierenden rechtlich präzisiert wird und nicht – wie es beispielsweise bei einem rein hochschulpolitisch definierten Mandat der Fall wäre – beschnitten wird. Das wäre in der Tat eine tiefgreifender Einschnitt in der Arbeit der Studierendenschaften gewesen“, erklärt Thekla Walker, Landtagsabgeordnete im Wahlkreis 5 – Böblingen.
Im Ergebnis werde durch die neue Fassung des Absatz 4 nur verdeutlicht, dass eine allgemeinpolitische Betätigung der Verfassten Studierendenschaft unzulässig sei. Dies galt auch bislang schon und ist seit langem höchstrichterlich geklärt. Das Bundesverwaltungsgericht hatte schon 1979 festgestellt, dass ein allgemeinpolitisches Mandat, verstanden als nachhaltige und uneingeschränkte Äußerung zu allgemeinpolitischen Meinungen und Forderungen, gegen das Grundgesetz verstößt (BVerwGE 59, 231 – 7 C 58/78). In der Praxis wurde das politische Mandat mitunter im Sinne dieses allgemeinpolitischen Mandats fehlgedeutet.
„Wir nutzen deshalb die ohnehin anstehende Überarbeitung des Landeshochschulgesetzes, um eine Präzisierung vorzunehmen. Neben der Umsetzung der sich aus dem Verfassungsgerichtshof ergebenden Änderungen setzen wir in der anstehenden Novelle insbesondere auf Verbesserungen für junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler. So wollen wir Promovierenden eine stärkere Stimme in den Hochschulgremien geben und die Tenure-Track-Professur familienfreundlicher machen. Diese Verbesserungen tragen eine grüne Handschrift. Bezüglich des Mandats der Studierendenschaft setzen wir den Koalitionsvertrag um und orientieren uns an anderen Ländern.
Mit oder ohne Erwähnung des politischen Mandats – entscheidend ist, dass sich in der Praxis die Handlungsmöglichkeiten der Studierendenschaften nicht verändern werden“, so Walker weiter.