Pressemitteilung vom 17.01.2017
Landesregierung stellt Finanzierung für Bürgerbusförderung sicher – 200.000 Euro im Jahr 2017
MdL Thekla Walker (GRÜNE): Auch der Bürgerbus in Ehningen kann profitieren von der Förderung für neue Fahrzeuge und der Kostenerstattung für die notwendigen Personenbeförderungsscheine.
Bürgerbusprojekte in Baden-Württemberg werden im neuen Jahr deutlich stärker gefördert als bisher. Das Land unterstützt Vereine wie den Bürgerbus in Ehningen bei der Anschaffung von barrierefreien Fahrzeugen.
(http://www.krzbb.de/pdfausgaben/ehningen/getpdf.php?BBID=4db631c98d4a463d0d5559eab8 2ecb36&datum=2016-09-22&datei=Ehningen_2016-09-22_12)
Auch der Erwerb eines „Personenbeförderungsscheins“ wird erstattet und vereinfacht. Die Fahrer benötigen diesen, um ein Fahrzeug im Linienverkehr führen zu dürfen.
„Wir sind den Menschen, die auf diese Weise Lücken im ÖPNV-Angebot schließen, sehr dankbar. Mit der Förderung der Bürgerbusse bieten wir eine gezielte Unterstützung, um ehrenamtliches Engagement vor Ort zu stärken und Lücken im öffentlichen Verkehr insbesondere im Ländlichen Raum zu schließen“, so MdL Thekla Walker.
Für diese Mobilitätsangebote, die von Bürgerinnen und Bürgern betrieben werden, stehen insgesamt 200.000 Euro im Jahr 2017 zur Verfügung. Die beiden Regierungsfraktionen im Landtag setzen damit bei der Aufstellung des Haushalts einen eigenen Schwerpunkt für eine nachhaltige und moderne Mobilität. „Uns ist dabei wichtig, dass diese ergänzenden Angebote gut auf den vorhandenen ÖPNV abgestimmt sind“, so MdL Thekla Walker weiter. Derzeit gibt es in Baden-Württemberg rund 50 Bürgerbusverkehre und etwa ein Dutzend Bürgerrufautos.
Das Programm ermöglicht eine Förderung von barrierefreien Fahrzeugen. Der pauschale Förderbetrag für Neuanschaffungen liegt bei 30.000 Euro für Niederflurbusse und bei 20.000 Euro für sonstige barrierefreie Busse. Gebrauchtfahrzeuge können wie bisher mit 25 Prozent des Anschaffungspreises, höchstens jedoch mit 15.000 Euro gefördert werden.
Fortgeführt wird die stark nachgefragte Kostenerstattung für den „Personenbeförderungsschein“. Zur Vereinfachung des Verfahrens soll die Erstattung der Führerscheine künftig mit einer Pauschale in Höhe von 250 Euro je Führerschein erfolgen. Als Nachweis wird eine Kopie des Führerscheins genügen. Darüber hinaus wird aus verwaltungökonomischen Gründen eine Bagatellgrenze eingeführt. Die Antragstellung muss mindestens vier Führerscheine zur Kostenerstattung umfassen.