Die Entsorgung des in baden-württembergischen Kläranlagen anfallenden Klärschlamms stellt die Kommunen vor neue Herausforderungen. Entsorgungsmöglichkeiten gehen zur Neige und werden teurer. Aufgrund der sich im längerfristigen Trend immer deutlicher abzeichnenden Notwendigkeit zur Phosphorrückgewinnung hat die Landesregierung eine Strategie zur Phosphorrückgewinnung in Baden-Württemberg erarbeitet, um auch auf lange Sicht sicher und wirtschaftlich den Rohstoff Phosphor zur Verfügung zu haben.
Mit der Novellierung der Klärschlammverordnung hat sie dazu auch den rechtlichen Rahmen gesetzt. Bereits jetzt werden 90 Prozent der anfallenden Klärschlämme thermisch verwertet. Ab dem Jahr 2029 bzw. 2032 ist die Phosphorrückgewinnung aus Klärschlämmen und ihrer Asche für größere Klärschlammproduzenten nach Übergangsfrist auch gesetzlich vorgeschrieben. Zum jetzigen Zeitpunkt existieren vier in Baden-Württemberg genutzte Verbrennungsanlagen in Balingen, Stuttgart, Neu-Ulm und Karlsruhe, die allerdings bereits jetzt an ihre Kapazitätsgrenzen gelangen. Eine neue Monoverbrennungsanlage ist daher in Böblingen geplant.
Die Verbrennung von Klärschlamm, insbesondere in sog. Monoverbrennungsanlangen, wird vielfach als innovative und effiziente Methode zur Phosphorrückgewinnung beworben. Der Antrag soll deshalb klären, wie die Landesregierung die Verbrennung von Klärschlamm unter ökologischen Gesichtspunkten, besonders im Bereich der Phosphorrückgewinnung und der CO2-Effizienz von Monoverbrennungsanlagen sowie die Auswahl des Standorts Böblingen für die neue Monoverbrennungsanlage bewertet.
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