Kommunen im Kreis erhalten insgesamt mehr als 225 Millionen Euro / Zusätzlich erhält der Kreis knapp 76,5 Millionen Euro.
Es ist ein massives Investitionspaket in die Zukunft unserer Kommunen: Jetzt steht fest, wie die Mittel aus dem Bundes-Sondervermögen „Infrastruktur“ an die Städte, Gemeinden und Landkreise in Baden-Württemberg verteilt werden. Auch der Kreis Böblingen sowie die Städte und Gemeinden im Kreis profitieren erheblich. Das geben die beiden Grünen-Landtagsabgeordneten Thekla Walker und Peter Seimer bekannt.
Rund zwei Drittel der Mittel aus dem Sondervermögen des Bundes – insgesamt 8,77 Milliarden Euro – fließen in Baden-Württemberg direkt an die Städte, Gemeinden und Landkreise. Das Land gibt diese Mittel pauschal an die Kommunen weiter. Der Anteil ist bislang in keinem anderen Bundesland höher. Die Kommunen entscheiden eigenständig, in welche Infrastrukturbereiche sie investieren, ob in moderne Schulen, Kitas, Straßen oder einen starken öffentlichen Nahverkehr. Zusammengenommen erhalten die Kommunen im Kreis Böblingen 225.040.969,56 €. Der Landkreis erhält zusätzlich 76.476.552,48 €.
Die Budgets im Landkreis Böblingen:
Aidlingen: 6.125.729,13 €
Altdorf: 3.085.600,57 €
Böblingen: 23.567.492,35 €
Bondorf: 3.728.704,69 €
Deckenpfronn: 2.345.056,43 €
Ehningen: 5.183.808,96 €
Gärtringen: 7.658.785,41 €
Gäufelden: 5.735.969,06 €
Herrenberg: 19.325.603,57 €
Hildrizhausen: 2.487.968,46 €
Holzgerlingen: 8.165.473,51 €
Leonberg: 28.036.741,18 €
Magstadt: 5.846.401,08 €
Mötzingen: 2.539.936,47 €
Nufringen: 3.403.904,63 €
Renningen: 10.523.521,94 €
Rutesheim: 6.833.793,26 €
Schönaich: 7.009.185,29 €
Sindelfingen: 31.447.141,81 €
Steinenbronn: 4.521.216,84 €
Waldenbuch: 5.573.569,03 €
Weil der Stadt: 11.497.922,12 €
Weil im Schönbuch 6.314.113,17 €
Weissach 4.774.560,88 €
Jettingen 5.294.240,98 €
Grafenau 4.014.528,74 €
Landkreis Böblingen: 76.476.552,48 €
Thekla Walker und Peter Seimer: „Mit den festen Budgets haben die Kommunen jetzt die notwendige Planungssicherheit, um wichtige investive Zukunftsprojekte anzuschieben. Gut und wichtig ist auch, dass sie keine weiteren Vorgaben bekommen. Denn unsere Städte und Gemeinden wissen selbst am besten, welche Projekte sie voranbringen müssen – sei es die Sanierung von Schulgebäuden, der Ausbau von Radwegen oder Investitionen in den öffentlichen Nahverkehr. Mit diesen Mitteln schaffen wir ganz konkret bessere Lebensbedingungen vor Ort.“
Das Geld kann beim Bund abgerufen werden und an die Kommunen fließen, wenn es innerhalb von drei Monaten benötigt wird, um fällige Rechnungen zu begleichen. So hat es die Bundesregierung in einer Verwaltungsvereinbarung zur Umsetzung des Sondervermögens geregelt.
Pressemitteilung vom 26. November 2025